Co je to koketérie? Dalo by se snad říci, že je to takové chování, které má dát najevo tomu druhému, že sexuální sblížení je možné, přičemž se tato možnost nikdy nesmí jevit jako jistota. Jinak řečeno: koketérie je nezaručený slib soulože.
(Milan Kundera, Nesnesitelná lehkost bytí)
Die Frage nach der Gewähr, nach dem Ohne-Gewähr tanzt sogleich auf der Klinge der Übersetzung, aber da soll sie ja tanzen, da wurde sie ausgesetzt, mit dem Verweis auf das reiche Geflecht, dass sich von den Verben »gewähren« und »gewährenlassen« erstreckt. Das Wort ist der deutschen Sprache eigen, in der es sich, so scheint es zunächst, durch die Synonyme »Garantie«, »Sicherheit«, »Versicherung« leicht ersetzen lässt. Gewähr, garantie, warranty – keine großen Unübersetzbarkeiten, etwa zwischen Freuds Deutsch und Lacans Französisch, aber auch zwischen Instituten, Praktiken, Praxen, Zulassungen, Bestallungen, Erlaubnissen, Genehmigungen.
Zunächst gilt es anzuerkennen: Eine Kur »ohne Gewähr«, das hat seit 1939 in Deutschland einen gesetzlich verbürgten Namen, einen gesicherten Status, den der Heilpraktik, laut dem »Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung«. Das Gesetz gewährt den Praktiken bis heute ihre Gewährlosigkeit. Die von dem Reichsärzteführer Gerhard Wagner und den Funktionären des nationalsozialistischen Ärztebundes betriebene Reform, das vielbeschworene Ende einer 70-jährigen »Kurierfreiheit«, verdankte sich nicht in erster Linie der Agitation der bereits 1903 gegründeten Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung des Kurpfuschertums, sondern, als bloße Übergangsregelung, der nationalsozialistischen Wunschvorstellung einer Zusammenführung von arisierter Medizin und volkswüchsiger Heilkunde. Dennoch wurde dieses Gesetz Grundlage der von dem Reichsspartenwart der behandelnden Psychologen und wissenschaftlichen Mitarbeiter der »Universitätsklinik für natürliche Heilweisen« Werner Achelis mit dem Reichsinnenministerium ausgehandelten Status eines an Weisungen des Arztes gebundenen Heilhilfsberufs (»Göring-Erlass«), Verhandlungen, die bekanntermaßen von Harald Schultz-Hencke nach Kriegsende mit anderen Autoritäten wiederaufgenommen wurden und die das bis zum Erlass des Psychotherapeutengesetzes 1999 maßgebliche deutsche Modell des Delegationsverfahrens prägten. Und natürlich berührt auch das neue Psychotherapeutengesetz nicht die Möglichkeit, weiterhin als Heilpraktiker psychotherapeutisch oder gar psychoanalytisch zu arbeiten – ohne Gewähr eben, im Sinne der »Unbedenklichkeitsprüfung« – feines Echo der allgemeinen Erklärung des stellvertretenden Reichsärzteführers Kurt Blome: »Bewährte natürliche Heilweisen, im Volke allgemein als biologische Methoden bekannt, haben noch niemals der Volksgesundheit geschadet.«1
Doch der deutsche Sonderweg der Kurierfreiheit ist zugleich ein entscheidendes Element der Geopsychohistorie der Psychoanalyse. Entstanden aus der legislativen Herausforderungen der nationalen Einheitsbestrebungen, in denen wirtschaftsliberale Kräfte, statt die bizarren Gewerbeordnungen der Einzelstaaten miteinander abzugleichen, sie radikal minimierten: »Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet« (Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund, § 1), unter Aufhebung aller existierenden Unterschiede zwischen Stadt und Land, der Unvereinbarkeiten verschiedener Gewerbe, von Gewerbe und Verkauf, vor allem aber mit einer völligen Entmachtung aller »Zünfte und kaufmännischen Korporationen« (§ 4). Der Wegfall aller Schranken der Gewerbefreiheit in medizinischen Berufen musste schon bald zumindest dahingehend korrigiert werden, dass das Kurieren als fahrendes Gewerbe unterbunden wurde. Die neue Kurierfreiheit aber zog zwei Massenwirkungen nach sich: die Rückkehr des alten Magnetismus, der den Zenit seiner Popularität schon um 1800 überschritten zu haben schien, zudem aber das Aufkommen und die sensationelle Verbreitung einer von James Braids Revisionen der Mesmerschen Lehre abgeleitete neuen Heilmethode und Volksunterhaltung: der Hypnose. Innerhalb der gesamteuropäisch verflochtenen Interessen an ihr – vom schottischen gentleman scientist Braid zum dänischen, epidemische Wirkung entfaltenden showman Carl Hansen – macht die Kurierfreiheit Deutschland zum Inkubator der modernen Hypnose, was alsbald auch die Aufmerksamkeit französischer Ärzte wecken sollte, unter ihnen Jean-Martin Charcot, zu dem Sigmund Freud nach Hansens Wiener Vorführung eilte, um dessen Hypnosevorführungen beizuwohnen.
Doch nicht nur in ihren Ursprüngen, auch in der heroischen Phase ihrer Geschichte ist die Psychoanalyse wesentlich von der deutschen Kurierfreiheit gezeichnet. Nach dem gescheiterten Versuch, Zürich zur zweiten Hauptstadt der Psychoanalyse zu machen, über das Burghölzli in die medizinische Psychiatrie einzudringen, sollte Berlin zum Schwerpunkt sich multiplizierender, psychoanalytisch-klinischer, vor allem aber eben auch nichtärztlicher, etwa in die Kinderpädagogik reichender Praktiken werden – trotz der ablehnenden Haltung, die Karl Abraham und Ernst Simmel, am Institut, an der Poliklinik und dem Sanatorium Schloss Tegel einnahmen. Diese sich am Rande und im Umkreis der Institutionen entfaltende Kultur der Kurierfreiheit führte schließlich, mit Theodor Reiks vielleicht etwas unbedachter Rückkehr nach Wien, zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf der Kurpfuscherei, den Freud zum Anlass seiner Abhandlung Die Frage der Laienanalyse machte.
Die Kurierfreiheit – so könnte man zuspitzen – hat die Psychoanalyse auf zwei Schienen gesetzt, eine klinisch-psychiatrische, die aus Wien über die Schweiz nach Frankreich führte, u. a. zu einem jungen forensischen Psychiater der Klinik Saint-Anne, die andere, wesentlich laienfreundlicher, die von Budapest (nebst Wien) nach Berlin führte und, unter der Naziherrschaft zur Fluchtlinie geworden, weiter nach London (wo die britische Ärztekammer bereits 1929 die nichtärztliche Psychoanalyse anerkannte).
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In Freuds Einlassung zur Laienfrage gilt es die literarische Form seines Textes und ihre Ent-Wicklung richtig aufzufassen, in dem eben nicht Argument und Rhetorik, sondern deren Aussetzung betrieben werden, wie bereits die Assonanz des Untertitels anweist.2 Dieser von Freud sorgfältig gespannte Bogen wird immmer wieder übersehen und leider auch in einer formidablen, Freuds Text glossierenden und also willentlich und mit wunderbaren Ergebnissen splitternden Neuausgabe abgeblendet.3 Freuds Verwendung der Dialogform misst sich nicht am sokratischen Dialog, sondern am Modell ritualisierter, gar liturgischer Gegenrede.4 Im fünften Abschnitt intensiviert sich die Unterredung zur initiatorischen Unterweisung, symbolischen Einkleidung, die Freud mit den Worten beginnt:
Darf ich Sie um etwas bitten? Wollen Sie mir schildern, wie Sie sich jetzt eine analytische Behandlung vorstellen? So, als ob Sie sie selbst vorzunehmen hätten?5
Es folgt die durch die Erzählerfigur zu ergänzende Wiedergabe der Grundregel aus dem Munde des Unparteiischen: »Ich fordere ihn auf, mir in vollster Aufrichtigkeit alles zu sagen…« Diese liturgische Teilung, Mit-Teilung vollzieht eine sakramentale Geste, insofern sie sowohl Teilhabe herstellt, als auch eine Entzogenheit, eine Reserve markiert; sie stellt in der Laienschrift den Moment der Gewähr her, die es gestattet, – ein wesentliches Moment liturgischer Formen – die Fragen des Verständnisses, der Überzeugung, der Parteilichkeit auszuräumen. Wohlgemerkt, ritualisiert wird nicht das psychoanalytische Setting, sondern ein Rand, an dem die Psychoanalyse ihrer gesellschaftlichen Umwelt begegnet. Die Gewähr rührt nicht aus der Begegnung in der Analyse, nicht aus einem vermeintlich versteckten normativen Kern der Grundregel,6 sondern aus einer Grenzbegehung, die Freud hier exemplarisch mit dem Unparteiischen vollführt. Er macht ihn zum Feldgeschworenen der Analyse.
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Bis zur Schuldrechtsreform von 2002 enthielt deutsches Kaufrecht eine kategorische Unterscheidung von Gewähr (gesetztlich versichertes Recht des Käufers) und Garantie (freiwilliges Versprechen des Verkäufers). In diesem einmaligen Status der Gewähr bzw. der Gewährleistung (nunmehr ersetzt durch die europäisch vereinheitlichte »Mängelhaftung«) klang noch die rechtliche Wirkmächtigkeit eines älteren Rechtsinstituts durch, das insbesondere im Verlauf des neunzehnten Jahrhunderts immer wieder zu grundsätzlichen Infragestellungen der römischen Artikulation von Eigentum und Besitz sogar über das Sachenrecht hinausgeführt hat. Auch hier sollte unsere sich philologisch dünkende Freude an der Opazität des »indigenen« Wort»schatzes« der deutschen Sprache nicht die politischen Vektoren und Affekte vergessen lassen – Grabungsspuren oftmals einer politisch, ökonomisch und sozial ambivalenten Rechtsgermanistik.
Die schuldrechtliche Frage der Gewähr ist verwirkt mit dem Rechtsinstitut des deutschen Sachenrechts, der gewere,7 die seit 1828, mit dem gleichzeitigen Erscheinen von Jacob Grimms Deutschen Rechtsalterthümern und der ersten ihr gewidmeten Monographie des Savigny-Schülers Wilhelm Eduard Albrecht, zu den germanistischen Obsessionen des Jahrhunderts gehörte. Doch während Albrecht feststellte, »[s]o mannigfaltig auch die Bedeutungen sind […], so weisen doch alle auf eine gemeinsame Grundidee zurück, nämlich auf die des Schutzes, der Vertheidigung, Sicherung«,8 stützte sich Grimm, das rituelle Moment betonend, demzufolge die gewere »den förmlichen act der übergabe« bezeichne, auf den Gebrauch des Wortes als Übersetzung des lateinischen vestire, investitura, mit indogermanischer Wurzel zwischen dem gotischen vasjan und vas im Sanskrit: »gewer drückt also die förmliche einkleidung in den besitz des grundstücks aus.«9 Zu dem Ritus dieser Einkleidung gehörte generell das Abschreiten der Liegenschaft, mit dem die Inbesitznahme vollzogen wurde, analog zu der regelmäßig wiederholten gemeinschaftlichen Grenzbegehung, im Laufe des Mittelalters von der Kirche als Flurprozession vereinnahmt. Den Germanisten wurde die gewere zum Gegenentwurf zum römischen Begriff des Eigentums, der vielfältigen, auch gemeinschaftlichen Besitzverhältnissen Raum gab, vom Lehen bis zum Nießbrauch (jouissance) und der Genossenschaft.
Gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts setzte sich eine Auffassung der gewere durch, die sie vom materiellen Recht abzusetzen suchte und in ihr eine formale Legitimation und ein ritualisiertes Publizitätsprinzip sieht. Diese Deutung scheint motiviert durch vom Kulturkampf inspirierten Revisionen des Investiturstreits. Und natürlich könnte man in dem Streit um die Laienanalyse auch das sehen: den Versuch, die Einkleidung des Analytikers aus den Klauen der weltlichen Macht – der Ärzteschaft – zu befreien. Aber für Freud lässt sich die Frage der Laienanalyse nicht auf solche der Ausbildung oder Autorisierung der Analytiker reduzieren, sondern verlangt nach einem wesentlich weiteren Grenzgang, der eine Art Publizitätsprinzip10 anerkennt. Ihr Recht macht die Psychoanalyse geltend nicht durch die strengen Lehrpläne des Berliner Instituts, sondern – zu einem Zeitpunkt in den 1920er Jahren, da Freuds Bekanntheit, Bezüge zur Analyse in der kulturellen Sphäre, Bastardisierungen ihrer Theorien und Techniken eine nicht länger nur durch die alten Empörungen und Widerstände gekennzeichnete Situation hergestellt haben – durch eine die Vielfalt dieser Begegnungen anerkennende, kontinuierlich, d.h. rituell zu wiederholende Begehung ihrer Marken. Freud weiß, das geht nicht ohne Siebenergeheimnis. Das Verhältnis der Psychoanalyse zu ihrer Umwelt wird sich nie in Offenlegung, Unterweisung oder Propaganda erschöpfen. Darum geht es ihm in der Laienschrift: um die Suche nach einem andersgearteten Publizitätsgebot (inspiriert nicht von den modernen Idealisierungen einer transparenten Öffentlichkeit, sondern den rechtlichen Konzeptionen der Publizität des Besitzes), das die Psychoanalyse wird gewähren lassen können.
Lacan attestiert der Frage der Verschlingung von analytischer Situation und Kultur 1958 in seinem Rapport für Royaumont, auch für ihn fädelt sich das Verhältnis durch das Öhr der Grundregel:
Die Lenkung [direction] der Kur […] besteht […] darin, durch das Subjekt die analytische Regel zur Anwendung zu bringen, sprich: die Richtlinien [directives], deren Vorhandensein als Anfangsgrund dessen, was man »die analytische Situation« nennt, man nicht unter dem Vorwand, dass das Subjekt sie am besten anwenden würde, ohne daran zu denken, verkennen kann.
Diese Richtlinien [directives] werden in einer anfänglichen Mitteilung [communication initiale] in der Form von Weisungen [consignes] aufgestellt, von denen man, so wenig der Analytiker sie auch kommentiert, annehmen kann, dass bis in die stimmlichen Schwankungen [inflexions] ihrer Aussage diese Weisungen die Lehre befördern werden, die sich der Analytiker davon an dem Wirkungspunkt macht, wohin sie für ihn gelangt ist. Was ihn nicht weniger mit der Ungeheuerlichkeit der Vorurteile verbunden sein lässt, die an genau dieser Stelle beim Patienten warten: der Idee gemäß, welche ihm die Verbreitung innerhalb der Kultur [la diffusion culturelle] sich vom Vorgehen und vom Zweck des Unternehmens zu bilden gestattete.11
Auf einem »ohne Gewähr« zu beharren, kann bedeuten, die Analyse zu romantisieren, sie als insuläres Territorium zu markieren, »where the wild things are«.12 Dagegen verlohnt es, die Ufer der Analyse einem rewilding zu unterziehen, einer Neuverhandlung der kulturellen Diffusion der Analyse, ihrer Praktiken, Techniken, Regeln, ihrer Verträge und Brüche, In- und De-stitutionen. Das royaume der Analyse, ihr Royaumont ist am Ende weniger Insel, sondern rayonnement.
In der Wildnis jedoch, die der Analyse ihre Diffusion bereitet, gilt es genau auf Lacans Wortwahl zu hören: »Richtlinien«, »Weisungen« [directives, consignes] sind Begriffe des Weisungs- oder Anordnungsrechts, Marker eines juridischen Jargons, deren Ironie, wie stets bei Lacan, unauslotbar ist, aber genau die Stelle markiert, an der gelotet werden muss. Hier ist das die wunde Stelle eines psychoanalytischen Verwaltungsrechts, demgemäß es gälte, die Psychoanalyse nicht von einer vermeintlichen »Freiheit« her zu denken, die immer wieder in die ideologische des Individuums zurückschlägt, sondern von dem, was im Setting Gewiesenes kann, von dem, was die Geschichte dessen, was seit römischen Siegelungen con-signare geheißen hat und in die psychoanalytische Begegnung trägt, in ihren Kern, die Übertragung. Lacans Zitat gibt einen entscheidenden Hinweis mit seinen »inflexions«: diese nämlich setzen die vox consignificans der spekulativen Grammatiker von der vox significativa ab; dieses consignum jenseits der dictio gälte es zu denken in der Weisungs(un)gebundenheit der Ana-lyse.
Kurt Blome, Zur Aufhebung der Kurierfreiheit, in Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie, 167 (1939), 209–213 <https://doi.org/10.1007/BF02869446>. Die nationalsozialistische Gesundheitspolitik brauchte die Konstruktion des Heilpraktikers, ein Begriff, der überhaupt erst mit der Gründung des Großverbandes der Heilpraktiker Deutschlands, d.h. erst nach 1928 Verbreitung fand. Leider wird immer wieder Harald Leupold-Löwenthals unsinnige Behauptung wiederholt, in Deutschland habe »es den Beruf des nicht-ärztlichen Heilpraktikers immer gegeben«. (Leupold-Löwenthal, Zur Geschichte der »Frage der Laienanalyse«, in Hans-Martin Lohmann (Hg.), Hundert Jahre Psychoanalyse. Bausteine und Materialien zu ihrer Geschichte, Stuttgart 1996, Verlag Internationale Psychoanalyse, 196–219: 199.)
»Ich weiß, daß ich Sie nicht überzeugen kann. […] Ich handle in anderer Absicht.« (Freud, Die Frage der Laienanalyse. Unterredungen mit einem Unparteiischen, in ders., Gesammelte Werke, London 1940–52, Imago, XIV: Werke aus den Jahren 1925–1931, 1948, 207–296: 226.)
Marcus Coelen, Monique David-Ménard, Mai Wegener (Hg.), Die Freiheit der Psychoanalyse. Eine kommentierte Ausgabe von Sigmund Freuds »Die Frage der Laienanalyse«, Wien 2023, Turia + Kant.
Ähnliches ließe sich vom Gebrauch der Form bei den schriftstellenderen Zeitgenossen und Nachbarn Freuds sagen (Hugo von Hofmannsthal, Hermann Bahr et al). Freud stellt eine Betrachtung der jüdischen Liturgie des Erntedanks an den Anfang seines 1925 für La Revue Juive verfassten, damit der Laienschrift unmittelbar vorausgehenden Artikels Die Widerstände gegen die Psychoanalyse (in Freud, GW, XIV, 97–110: 97.)
Ebd., 247.
Siehe André Michels, Die »Grundregel« und der »normative Kern« der Sprache, in ders., Susanne Gottlob, Bernhard Schwaiger (Hg.), Norm, Normalität, Gesetz, Wien 2012, Turia + Kant, 17–39. Zu den Widersprüchen, in die sich eine solche Auffassung verwickelt, siehe bereits Peter Widmer, Das Zweideutige der psychoanalytischen Grundregel, in ders., Subversion des Begehrens. Jacques Lacan oder Die zweite Revolution der Psychoanalyse, Frankfurt 1990, Fischer, 158–170.
Gewähr, Gewere, in Deutsches Rechtswörterbuch, Weimar/Berlin 1914–, Böhlau/Springer, IV, 1939–51, Sp. 635–653: 635: »Verschiedene gleich und ähnlich lautende Wortstämme haben sich wechselseitig beeinflußt; ein Auseinanderhalten ist ohne Willkür und Gewalt nicht möglich. […] Selbst die Bedeutung ›Besitz‹ (gewere) und ›Gewährschaft‹ kreuzen sich.«
Wilhelm Eduard Albrecht, Die Gewere, als Grundlage des ältern deutschen Sachenrechts, Königsberg 1828, Bornträger, 1.
Jacob Grimm, Deutsche Rechtsalterthümer, Göttingen 1828, Dieterich, II, 555¬–556.
Für eine Kritik dieser Auffassung der gewere siehe Peter Koch, § 1007 BGB. Neues Verständnis auf der Grundlage alten Rechts, Köln 1986, Böhlau.
Jacques Lacan, La direction de la cure et les principes de son pouvoir, in ders., Écrits, Paris 1966, Seuil, 585–645: 586; dt. als Die Lenkung der Kur und die Prinzipien ihrer Macht, in Lacan, Schriften, übers. v. Hans-Dieter Gondek, Wien 2016–18, Turia + Kant, II, 2018, 72–145: 73–74 [Übersetzung um frz. Begriffe ergänzt, AW].
Maurice Sendak, Where the Wild Things Are, New York 1963, Harper & Row. Sendak, mit der Psychoanalyse liiert, verfasste seinen Schlüsseltext zur Angst 1962, also parallel zu Lacan’s Seminar X. Beide Texte fädeln sich nicht von ungefähr durch die Schilderung eines unmöglichen Inselbesuches (oder fast, oder halb: »Japon […] il pourrait très bien être consideré comme une presqu’île de l’Europe« kürzt Miller, wo es stenotypiert noch hieß »comme une presqu’île ou comme une île de l’Europe«. Lacan, L’angoisse. Le séminaire X, hg. v. Jacques-Alain Miller, Paris 2004, 256. Zum Vergleich die Stenotypie: Lacan, L’angoisse 1962–1963, <http://staferla.free.fr/S10/S10.htm>, 139.)